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ZPO § 94 Kosten bei übergegangenem Anspruch

ZPO § 94 Kosten bei übergegangenem Anspruch

[ Auszug: Macht der Kläger einen auf ihn übergangenen Anspruch geltend, ohne daß er vor der Erhebung der Klage dem Beklagten den Übergang mitgeteilt und auf Verlangen n ... ]